§ 1 GELTUNGSBEREICH

(1) Für die Geschäfts­be­ziehung sowie für alle zukünftigen Geschäfte zwischen der Firma Ideenbude Kreati­va­gentur, [c/​o Code Working Space, Willy-​​Brandt-​​Straße 55 , 20457 Hamburg] (im Folgenden: IDB genannt), und den Bestellern gelten ausschließlich die nachfol­genden Allge­meinen Geschäfts­be­din­gungen in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung oder zum Zeitpunkt des Vertrags­schlusses gültigen Fassung. Abwei­chende Bedin­gungen des Bestellers erkennt IDB nur an, wenn dies ausdrücklich und in Schriftform vereinbart wurde. Im Einzelfall mit dem Bestellern getroffene Verein­ba­rungen (auch Neben­abreden, Ergän­zungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen Geschäftsbedingungen.

(2) Diese Geschäfts­be­din­gungen gelten ausschließlich gegenüber Unter­nehmern, juris­tischen Personen des öffent­lichen Rechts oder öffentlich-​​rechtlichen Sonder­vermögen im Sinne von § 310 Absatz 1 BGB. Entge­gen­stehende oder von unseren Geschäfts­be­din­gungen abwei­chende Bedin­gungen des Bestellers erkennen wir nur an, wenn wir ausdrücklich schriftlich der Geltung zustimmen.

(3) Diese Geschäfts­be­din­gungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Besteller, soweit es sich um Rechts­ge­schäfte verwandter Art handelt.

 

§ 2 ANWENDBARES RECHT UND GERICHTSSTAND

(1) Die Geschäfts­be­zie­hungen zwischen IDB und dem Besteller unter­liegen dem Recht der Bundes­re­publik Deutschland unter Ausschluss des UN-​​Kaufrechts.

(2) Gerichtsstand ist die Hansestadt Hamburg, sofern der Besteller Kaufmann oder eine juris­tische Person des öffent­lichen Rechts oder öffentlich-​​rechtliches Sonder­vermögen ist.

(3) Vertrags­sprache ist deutsch.

 

§ 3 VERTRAGS­SCHLUSS, LIEFERUNG UND LEISTUNG

(1) IDB sendet ein befristetes Angebot mit Verweis auf diese Allge­meinen Geschäfts­be­din­gungen zu.

(2) Der Vertrag kommt durch die Auftrags­be­stä­tigung des Bestellers zustande.

(3) Falls nicht anders vereinbart, erfolgt die Lieferung von Waren an die vom Besteller angegebene Liefe­r­adresse. Die Gefahr geht auf den Besteller über, sobald die Lieferung an ihn übergeben wurde. Dies gilt auch im Falle von Teillie­fe­rungen. Angaben über die Lieferfrist sind unver­bindlich, sofern nicht ausnahmsweise der Liefer­termin verbindlich zugesagt wurde.

(4) IDB ist berechtigt, andere Unter­nehmen mit der Durch­führung von Aufträgen oder Teilen von Aufträgen zu betrauen. Gläubiger des Vergü­tungs­an­spruches bleibt in diesen Fällen IDB.

(5) IDB behält sich das Recht vor, vom Vertrag zurück­zu­treten, wenn eine durch unvor­her­ge­sehene Umstände und Hindernisse, insbe­sondere höhere Gewalt, staatliche Maßnahmen, Nichter­teilung behörd­licher Geneh­mi­gungen, Arbeits­kämpfe jeder Art, Sabotage, Rohstoff­mangel oder unver­schuldete verspätete Materi­al­an­lie­fe­rungen, hervor­ge­rufene Liefer– oder Leistungs­ver­zö­gerung länger als sechs Wochen andauert und diese nicht von IDB zu vertreten ist. IDB behält sich das Recht vor, vom Vertrag zurück­zu­treten, wenn die vereinbarte Leistungs­er­bringung durch die fehlende vereinbarte Zuarbeit des Kunden länger als vier Wochen, verzögert, gestört oder unmöglich wird. In diesem Falle behält sich IDB das Recht vor, zusätzlich zu dem Zahlungs­an­spruch der bis zum Vertrags­rücktritt erbrachten Leistungen Schaden­ersatz in Höhe von 15% der vertrag­lichen Vergütung geltend zu machen.

(5.1.) Wenn der Besteller Korrekturen an gelie­ferten Aufträgen, Arbeiten, Planungen und dergleichen wünscht, so müssen diese sieben Werktage nach Lieferung in schrift­licher Form an die Firma IDB gegeben werden, um danach innerhalb der folgenden sieben Werktage durch IDB berück­sichtigt zu werden. Alle dadurch anfal­lenden Kosten wird der Besteller IDB ersetzen und IDB sofort von allen Verbind­lich­keiten gegenüber Dritten freistellen, sofern die Anzahl der inklu­dierten Korrekturen aus dem Angebots/​KVA/​Auftrag überschritten wird. Bei Verzug der Annahme länger als sieben Werktage nach Lieferung hat IDB zusätzlich zu dem Zahlungs­an­spruch das Recht, wahlweise einen neuen Liefer– bzw. Leistungs­termin zu bestimmen oder vom Vertrag zurück­zu­treten. Im Falle der Nicht­abnahme kann IDB Schaden­ersatz in Höhe von 15 % der vertrag­lichen Vergütung geltend machen.

(6) Bei Verzug der Annahme durch den Besteller, länger als vier Wochen nach Fertig­stellung und Lieferung der bestellten Leistungen, hat IDB zusätzlich zu dem Zahlungs­an­spruch das Recht, wahlweise einen neuen Liefer– bzw. Leistungs­termin zu bestimmen oder vom Vertrag zurück­zu­treten. Im Falle der Nicht­abnahme kann IDB Schaden­ersatz in Höhe von 15 % der vertrag­lichen Vergütung geltend machen.

(7) Wenn der Besteller Aufträge, Arbeiten, Planungen und dergleichen grund­legend ändert oder abbricht, bzw. die Voraus­set­zungen für die Leistungs­er­stellung ändert, wird er IDB alle dadurch anfal­lenden Kosten ersetzen und IDB von allen Verbind­lich­keiten gegenüber Dritten freistellen.

 

§ 4 NUTZUNGSRECHTE

(1) An allen in Zusam­menhang mit der Auftrags­er­teilung dem Besteller überlassenen Unterlagen, wie z. B. Kalku­la­tionen, Zeich­nungen etc., behalten wir uns Eigentums– und Urheber­rechte vor. Diese Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden, es sei denn, wir erteilen dazu dem Besteller unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung. Soweit wir das Angebot des Bestellers nicht innerhalb der Frist von § 3 annehmen, sind diese Unterlagen uns unver­züglich zurück­zu­senden.

(2) Der Besteller erwirbt mit der vollständigen Zahlung für die Dauer und im Umfang des Vertrages die Nutzungs­rechte an allen von IDB im Rahmen dieses Auftrags gefer­tigten Arbeiten, soweit die Übertragung nach deutschem Recht oder den tatsäch­lichen Verhält­nissen (besonders für Musik-​​, Film– und Fotorechte) möglich ist, für die Nutzung im Gebiet der Bundes­re­publik Deutschland.

 

§ 5 ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

(1) Bei der Bestellung von Leistungen gelten die in der Auftrags­be­stä­tigung aufge­führten Preise zuzüglich Mehrwert­steuer in jeweils gültiger Höhe, es sei denn, es ist ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart oder es entstanden IDB zusätzliche Kosten, welche durch den Besteller zu tragen sind (siehe § 4). Im Empfän­gerland für das Geschäft erhobene Steuern, Taxen usw. übernimmt IDB nicht. Zoller­hö­hungen etc. nach Vertrags­ab­schluss gehen zu Lasten des Bestellers. Bei allge­meinen Leistungs­be­schrei­bungen durch IDB, egal ob On– oder Offline, bleiben Änderungen ausdrücklich vorbe­halten.

(2) Erbrachte Leistungen jeglicher Art sind sofort nach Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar, es sei denn, andere Zahlungs­be­din­gungen sind schriftlich vereinbart.

(3) Die Zahlung des Rechnungs­be­trages hat ausschließlich auf das auf der Rechnung genannte Konto zu erfolgen. Der Abzug von Skonto ist nur bei schrift­licher besonderer Verein­barung zulässig.

(4) Sofern nichts anderes vereinbart wird, ist der Rechnungs­betrag innerhalb sofort nach Rechnungs­stellung, aber spätestens innerhalb von 10 Tagen zu zahlen. Verzugs­zinsen werden in Höhe von 8 % über dem jeweiligen Basis­zinssatz p.a. berechnet. Die Geltend­machung eines höheren Verzugs­schadens bleibt vorbehalten.

(5) Sofern keine Festpreis­abrede getroffen wurde, bleiben angemessene Preis­än­de­rungen wegen verän­derter Lohn-​​, Material– und Vertriebs­kosten für Leistungen, die 3 Monate oder später nach Vertrags­ab­schluss erfolgen, vorbehalten.

 

§ 6 EIGENTUMSVORBEHALT

(1) Die gelie­ferten Waren und erbrachten Leistungen bleiben bis zur Erfüllung aller Forde­rungen aus dem Vertrag im Eigentum von IDB, im Falle, dass der Besteller eine juris­tische Person des öffent­lichen Rechts, öffentlich-​​rechtliches Sonder­vermögen oder ein Unter­nehmer in Ausübung seiner gewerb­lichen oder selbst­ständigen beruf­lichen Tätigkeit ist, auch darüber hinaus aus der laufenden Geschäfts­be­ziehung bis zum Ausgleich aller Forde­rungen, die IDB im Zusam­menhang mit dem Vertrag zustehen.

(2) Bei Zahlungs­verzug des Bestellers, auch aus anderen und zukünftigen Liefe­rungen oder Leistungen durch IDB, oder bei Vermö­gens­verfall des Bestellers kann IDB vom Vertrag zurück­treten und ist dazu berechtigt, die Geschäftsräume des Bestellers zu betreten und die Vorbe­haltsware an sich zu nehmen. Im Falle einer Vergütung nach Rücknahme sind IDB und der Besteller sich einig, dass diese zum gewöhn­lichen Verkehrswert des Vertrags­ge­gen­standes im Zeitpunkt der Rücknahme erfolgt. Der Besteller trägt sämtliche Kosten der Rücknahme und Verwertung; Verwer­tungs­kosten werden ohne Nachweis mit 5 % des gewöhn­lichen Verkaufs­wertes vereinbart, wobei eine Erhöhung oder Reduzierung auf Nachweis von IDB oder durch den Besteller möglich ist.

(3) Die Geltend­machung des Eigen­tums­vor­behalts oder die Pfändung des Liefer­ge­gen­stands durch IDB gelten nicht als Vertrags­rücktritt, sofern der Besteller Kaufmann ist.

(4) Für Test– und Vorführ­zwecke gelieferte Gegen­stände verbleiben im Eigentum von IDB. Sie dürfen vom Besteller nur aufgrund geson­derter schrift­licher Verein­barung über den Test– und Vorführzweck hinaus benutzt werden.

 

§ 7 ZURÜCKBEHALTUNGSRECHT

Zur Ausübung eines Zurück­be­hal­tungs­rechts ist der Besteller nur insoweit befugt, als sein Gegen­an­spruch auf demselben Vertrags­ver­hältnis beruht.

 

§ 8 MÄNGELHAFTUNG

(1) Die von IDB in Präsen­ta­tionen, Prospekten, Druck­schriften und auf der Inter­netseite gemachten Angaben stellen keine Beschaf­fen­heits­ga­rantie im Sinne von § 443 BGB dar.

(2) Besondere technische Anfor­de­rungen und Verwen­dungs­zwecke sind bei Auftrags­er­teilung schriftlich und abschließend festzulegen und müssen von IDB schriftlich bestätigt werden. Der Besteller ist in diesem Fall zur Abnahme verpflichtet.

(3) Der Besteller hat bei Eingang unver­züglich die Leistung oder Ware nach allen technischen Anfor­de­rungen und zumutbaren Prüfungs­me­thoden zu prüfen, ggf. auch bei seinen Kunden, in jedem Fall vor Nutzung. Zeigen sich erst bei Beginn der Nutzung Mängel, so ist diese sofort zu stoppen.

(4) In allen Fällen ist IDB sofort schriftlich zu benach­richtigen. Der Besteller gibt IDB Gelegenheit zur Überprüfung, einschließlich der Besich­tigung, Durch­führung von Probe­läufen und Einsicht in die Unterlagen. Quali­täts­mängel sind abschließend und ausreichend spezi­fiziert sofort zu melden.

(5) Ist die gelieferte Ware oder erbrachte Leistung mangelhaft, so besteht ein Anspruch auf Nachbes­serung. Ist diese unmöglich, fehlge­schlagen oder unzumutbar verzögert, so kann der Besteller Herab­setzung der Vergütung (Minderung) verlangen oder vom Vertrag zurück­treten. Sofern bezüglich eines Produktes die Herstel­lerfirma in erreichbarer Nähe eine Repara­tur­mög­lichkeit unterhält, kann IDB den Besteller darauf verweisen, die Reparatur an dieser Stelle durch­führen zu lassen (Recht von IDB, den Fehler festzu­stellen und zu beheben). Hierdurch werden die gesetz­lichen Gewähr­leis­tungs­rechte des Bestellers nicht berührt.

(6) Alle Rückver­gü­tungen für bezahlte Zölle stehen IDB zu und der Besteller ist damit einver­standen, IDB die Unterlagen, die zur Erlangung solcher Rücker­stat­tungen nötig sind, zur Verfügung zu stellen und ihm behilflich zu sein.

 

§ 9 HAFTUNG

(1) Außerhalb der Haftung für Sach– und Rechts­mängel haftet IDB unbeschränkt, soweit die Schaden­sursache auf Vorsatz oder grober Fahrläs­sigkeit beruht. IDB haftet auch für die leicht fahrlässige Verletzung von wesent­lichen Pflichten (Pflichten, deren Verletzung die Erreichung des Vertrags­zwecks gefährdet) sowie für die Verletzung von Kardi­nal­pflichten (Pflichten, deren Erfüllung die ordnungs­gemäße Durch­führung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut), jedoch jeweils nur für den vorher­sehbaren, vertrags­ty­pischen Schaden. Für die leicht fahrlässige Verletzung anderer als der vorste­henden Pflichten haftet IDB nicht.

(2) Die Haftungs­be­schrän­kungen des vorste­henden Absatzes gelten nicht bei der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, für einen Mangel nach Übernahme einer Garantie für die Beschaf­fenheit des Produktes und bei arglistig verschwiegenen Mängeln. Die Haftung nach dem Produkt­haf­tungs­gesetz bleibt unberührt.

(3) Ist die Haftung von IDB ausge­schlossen oder beschränkt, so gilt dies ebenfalls für die persönliche Haftung ihrer Angestellten, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

(4) Das Risiko der recht­lichen Zuläs­sigkeit von durch­ge­führten Projekt­maß­nahmen trägt der Besteller. Das gilt insbe­sondere für den Fall, dass Werbe­maß­nahmen oder andere Aufträge gegen die Vorschriften des Wettbe­werbs­rechts, des Urheber­rechts und der speziellen Werbe­rechts­gesetze verstoßen. Jedoch ist IDB verpflichtet, auf rechtliche Risiken hinzu­weisen, sofern diese bei der Vorbe­reitung bekannt werden. Der Besteller stellt IDB von Ansprüchen Dritter frei, wenn IDB nach Mitteilung von Bedenken im Hinblick auf die Zuläs­sigkeit der Werbe­maß­nahmen auf ausdrück­lichen Wunsch des Bestellers gehandelt hat.

(5) Erachtet IDB für die durch­zu­füh­renden Maßnahmen eine rechtliche Prüfung durch eine besonders sachkundige Person oder Insti­tution für erfor­derlich, so trägt der Besteller nach Abstimmung die Kosten.

(6) In keinem Fall haftet IDB wegen der in den Werbe­maß­nahmen enthaltenen Sachaussagen über Produkte und Leistungen des Bestellers. IDB haftet auch nicht für die patent-​​, urheber– und marken­rechtliche Schutz– oder Eintra­gungs­fä­higkeit der im Rahmen des Vertrages gelie­ferten Ideen, Anregungen, Vorschläge, Konzep­tionen, Entwürfe, etc.

 

§ 10 DATENSCHUTZ

(1) Dem Besteller ist bekannt und er willigt darin ein, dass die zur Abwicklung des Auftrags erfor­der­lichen persön­lichen Daten von IDB auf Daten­trägern gespeichert werden. Der Besteller stimmt der Erhebung, Verar­beitung und Nutzung seiner perso­nen­be­zogenen Daten ausdrücklich zu. Die gespei­cherten persön­lichen Daten werden von IDB selbst­ver­ständlich vertraulich behandelt. Die Erhebung, Verar­beitung und Nutzung der perso­nen­be­zogenen Daten des Bestellers erfolgt unter Beachtung des Bundes­da­ten­schutz­ge­setzes (BDSG), des Teleme­di­en­ge­setzes (TMG) und der Daten­schutz­er­klärung von IDB.

(2) Dem Besteller steht das Recht zu, seine Einwil­ligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen. Dies muss in schrift­licher Form erfolgen. IDB ist in diesem Fall zur sofortigen Löschung der persön­lichen Daten des Bestellers verpflichtet. Bei laufenden Bestell­vor­gängen erfolgt die Löschung nach Abschluss des Bestell­vorgangs.