§ 1 GELTUNGSBEREICH
(1) Für die Geschäftsbeziehung sowie für alle zukünftigen Geschäfte zwischen der Firma Ideenbude Kreativagentur, [c/o Code Working Space, Willy-Brandt-Straße 55 , 20457 Hamburg] (im Folgenden: IDB genannt), und den Bestellern gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung oder zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung. Abweichende Bedingungen des Bestellers erkennt IDB nur an, wenn dies ausdrücklich und in Schriftform vereinbart wurde. Im Einzelfall mit dem Bestellern getroffene Vereinbarungen (auch Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen Geschäftsbedingungen.
(2) Diese Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen im Sinne von § 310 Absatz 1 BGB. Entgegenstehende oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Bestellers erkennen wir nur an, wenn wir ausdrücklich schriftlich der Geltung zustimmen.
(3) Diese Geschäftsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Besteller, soweit es sich um Rechtsgeschäfte verwandter Art handelt.
§ 2 ANWENDBARES RECHT UND GERICHTSSTAND
(1) Die Geschäftsbeziehungen zwischen IDB und dem Besteller unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Gerichtsstand ist die Hansestadt Hamburg, sofern der Besteller Kaufmann oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
(3) Vertragssprache ist deutsch.
§ 3 VERTRAGSSCHLUSS, LIEFERUNG UND LEISTUNG
(1) IDB sendet ein befristetes Angebot mit Verweis auf diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu.
(2) Der Vertrag kommt durch die Auftragsbestätigung des Bestellers zustande.
(3) Falls nicht anders vereinbart, erfolgt die Lieferung von Waren an die vom Besteller angegebene Lieferadresse. Die Gefahr geht auf den Besteller über, sobald die Lieferung an ihn übergeben wurde. Dies gilt auch im Falle von Teillieferungen. Angaben über die Lieferfrist sind unverbindlich, sofern nicht ausnahmsweise der Liefertermin verbindlich zugesagt wurde.
(4) IDB ist berechtigt, andere Unternehmen mit der Durchführung von Aufträgen oder Teilen von Aufträgen zu betrauen. Gläubiger des Vergütungsanspruches bleibt in diesen Fällen IDB.
(5) IDB behält sich das Recht vor, vom Vertrag zurückzutreten, wenn eine durch unvorhergesehene Umstände und Hindernisse, insbesondere höhere Gewalt, staatliche Maßnahmen, Nichterteilung behördlicher Genehmigungen, Arbeitskämpfe jeder Art, Sabotage, Rohstoffmangel oder unverschuldete verspätete Materialanlieferungen, hervorgerufene Liefer– oder Leistungsverzögerung länger als sechs Wochen andauert und diese nicht von IDB zu vertreten ist. IDB behält sich das Recht vor, vom Vertrag zurückzutreten, wenn die vereinbarte Leistungserbringung durch die fehlende vereinbarte Zuarbeit des Kunden länger als vier Wochen, verzögert, gestört oder unmöglich wird. In diesem Falle behält sich IDB das Recht vor, zusätzlich zu dem Zahlungsanspruch der bis zum Vertragsrücktritt erbrachten Leistungen Schadenersatz in Höhe von 15% der vertraglichen Vergütung geltend zu machen.
(5.1.) Wenn der Besteller Korrekturen an gelieferten Aufträgen, Arbeiten, Planungen und dergleichen wünscht, so müssen diese sieben Werktage nach Lieferung in schriftlicher Form an die Firma IDB gegeben werden, um danach innerhalb der folgenden sieben Werktage durch IDB berücksichtigt zu werden. Alle dadurch anfallenden Kosten wird der Besteller IDB ersetzen und IDB sofort von allen Verbindlichkeiten gegenüber Dritten freistellen, sofern die Anzahl der inkludierten Korrekturen aus dem Angebots/KVA/Auftrag überschritten wird. Bei Verzug der Annahme länger als sieben Werktage nach Lieferung hat IDB zusätzlich zu dem Zahlungsanspruch das Recht, wahlweise einen neuen Liefer– bzw. Leistungstermin zu bestimmen oder vom Vertrag zurückzutreten. Im Falle der Nichtabnahme kann IDB Schadenersatz in Höhe von 15 % der vertraglichen Vergütung geltend machen.
(6) Bei Verzug der Annahme durch den Besteller, länger als vier Wochen nach Fertigstellung und Lieferung der bestellten Leistungen, hat IDB zusätzlich zu dem Zahlungsanspruch das Recht, wahlweise einen neuen Liefer– bzw. Leistungstermin zu bestimmen oder vom Vertrag zurückzutreten. Im Falle der Nichtabnahme kann IDB Schadenersatz in Höhe von 15 % der vertraglichen Vergütung geltend machen.
(7) Wenn der Besteller Aufträge, Arbeiten, Planungen und dergleichen grundlegend ändert oder abbricht, bzw. die Voraussetzungen für die Leistungserstellung ändert, wird er IDB alle dadurch anfallenden Kosten ersetzen und IDB von allen Verbindlichkeiten gegenüber Dritten freistellen.
§ 4 NUTZUNGSRECHTE
(1) An allen in Zusammenhang mit der Auftragserteilung dem Besteller überlassenen Unterlagen, wie z. B. Kalkulationen, Zeichnungen etc., behalten wir uns Eigentums– und Urheberrechte vor. Diese Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden, es sei denn, wir erteilen dazu dem Besteller unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung. Soweit wir das Angebot des Bestellers nicht innerhalb der Frist von § 3 annehmen, sind diese Unterlagen uns unverzüglich zurückzusenden.
(2) Der Besteller erwirbt mit der vollständigen Zahlung für die Dauer und im Umfang des Vertrages die Nutzungsrechte an allen von IDB im Rahmen dieses Auftrags gefertigten Arbeiten, soweit die Übertragung nach deutschem Recht oder den tatsächlichen Verhältnissen (besonders für Musik-, Film– und Fotorechte) möglich ist, für die Nutzung im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland.
§ 5 ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
(1) Bei der Bestellung von Leistungen gelten die in der Auftragsbestätigung aufgeführten Preise zuzüglich Mehrwertsteuer in jeweils gültiger Höhe, es sei denn, es ist ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart oder es entstanden IDB zusätzliche Kosten, welche durch den Besteller zu tragen sind (siehe § 4). Im Empfängerland für das Geschäft erhobene Steuern, Taxen usw. übernimmt IDB nicht. Zollerhöhungen etc. nach Vertragsabschluss gehen zu Lasten des Bestellers. Bei allgemeinen Leistungsbeschreibungen durch IDB, egal ob On– oder Offline, bleiben Änderungen ausdrücklich vorbehalten.
(2) Erbrachte Leistungen jeglicher Art sind sofort nach Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar, es sei denn, andere Zahlungsbedingungen sind schriftlich vereinbart.
(3) Die Zahlung des Rechnungsbetrages hat ausschließlich auf das auf der Rechnung genannte Konto zu erfolgen. Der Abzug von Skonto ist nur bei schriftlicher besonderer Vereinbarung zulässig.
(4) Sofern nichts anderes vereinbart wird, ist der Rechnungsbetrag innerhalb sofort nach Rechnungsstellung, aber spätestens innerhalb von 10 Tagen zu zahlen. Verzugszinsen werden in Höhe von 8 % über dem jeweiligen Basiszinssatz p.a. berechnet. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
(5) Sofern keine Festpreisabrede getroffen wurde, bleiben angemessene Preisänderungen wegen veränderter Lohn-, Material– und Vertriebskosten für Leistungen, die 3 Monate oder später nach Vertragsabschluss erfolgen, vorbehalten.
§ 6 EIGENTUMSVORBEHALT
(1) Die gelieferten Waren und erbrachten Leistungen bleiben bis zur Erfüllung aller Forderungen aus dem Vertrag im Eigentum von IDB, im Falle, dass der Besteller eine juristische Person des öffentlichen Rechts, öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer in Ausübung seiner gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit ist, auch darüber hinaus aus der laufenden Geschäftsbeziehung bis zum Ausgleich aller Forderungen, die IDB im Zusammenhang mit dem Vertrag zustehen.
(2) Bei Zahlungsverzug des Bestellers, auch aus anderen und zukünftigen Lieferungen oder Leistungen durch IDB, oder bei Vermögensverfall des Bestellers kann IDB vom Vertrag zurücktreten und ist dazu berechtigt, die Geschäftsräume des Bestellers zu betreten und die Vorbehaltsware an sich zu nehmen. Im Falle einer Vergütung nach Rücknahme sind IDB und der Besteller sich einig, dass diese zum gewöhnlichen Verkehrswert des Vertragsgegenstandes im Zeitpunkt der Rücknahme erfolgt. Der Besteller trägt sämtliche Kosten der Rücknahme und Verwertung; Verwertungskosten werden ohne Nachweis mit 5 % des gewöhnlichen Verkaufswertes vereinbart, wobei eine Erhöhung oder Reduzierung auf Nachweis von IDB oder durch den Besteller möglich ist.
(3) Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts oder die Pfändung des Liefergegenstands durch IDB gelten nicht als Vertragsrücktritt, sofern der Besteller Kaufmann ist.
(4) Für Test– und Vorführzwecke gelieferte Gegenstände verbleiben im Eigentum von IDB. Sie dürfen vom Besteller nur aufgrund gesonderter schriftlicher Vereinbarung über den Test– und Vorführzweck hinaus benutzt werden.
§ 7 ZURÜCKBEHALTUNGSRECHT
Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Besteller nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
§ 8 MÄNGELHAFTUNG
(1) Die von IDB in Präsentationen, Prospekten, Druckschriften und auf der Internetseite gemachten Angaben stellen keine Beschaffenheitsgarantie im Sinne von § 443 BGB dar.
(2) Besondere technische Anforderungen und Verwendungszwecke sind bei Auftragserteilung schriftlich und abschließend festzulegen und müssen von IDB schriftlich bestätigt werden. Der Besteller ist in diesem Fall zur Abnahme verpflichtet.
(3) Der Besteller hat bei Eingang unverzüglich die Leistung oder Ware nach allen technischen Anforderungen und zumutbaren Prüfungsmethoden zu prüfen, ggf. auch bei seinen Kunden, in jedem Fall vor Nutzung. Zeigen sich erst bei Beginn der Nutzung Mängel, so ist diese sofort zu stoppen.
(4) In allen Fällen ist IDB sofort schriftlich zu benachrichtigen. Der Besteller gibt IDB Gelegenheit zur Überprüfung, einschließlich der Besichtigung, Durchführung von Probeläufen und Einsicht in die Unterlagen. Qualitätsmängel sind abschließend und ausreichend spezifiziert sofort zu melden.
(5) Ist die gelieferte Ware oder erbrachte Leistung mangelhaft, so besteht ein Anspruch auf Nachbesserung. Ist diese unmöglich, fehlgeschlagen oder unzumutbar verzögert, so kann der Besteller Herabsetzung der Vergütung (Minderung) verlangen oder vom Vertrag zurücktreten. Sofern bezüglich eines Produktes die Herstellerfirma in erreichbarer Nähe eine Reparaturmöglichkeit unterhält, kann IDB den Besteller darauf verweisen, die Reparatur an dieser Stelle durchführen zu lassen (Recht von IDB, den Fehler festzustellen und zu beheben). Hierdurch werden die gesetzlichen Gewährleistungsrechte des Bestellers nicht berührt.
(6) Alle Rückvergütungen für bezahlte Zölle stehen IDB zu und der Besteller ist damit einverstanden, IDB die Unterlagen, die zur Erlangung solcher Rückerstattungen nötig sind, zur Verfügung zu stellen und ihm behilflich zu sein.
§ 9 HAFTUNG
(1) Außerhalb der Haftung für Sach– und Rechtsmängel haftet IDB unbeschränkt, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht. IDB haftet auch für die leicht fahrlässige Verletzung von wesentlichen Pflichten (Pflichten, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet) sowie für die Verletzung von Kardinalpflichten (Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut), jedoch jeweils nur für den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Für die leicht fahrlässige Verletzung anderer als der vorstehenden Pflichten haftet IDB nicht.
(2) Die Haftungsbeschränkungen des vorstehenden Absatzes gelten nicht bei der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, für einen Mangel nach Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit des Produktes und bei arglistig verschwiegenen Mängeln. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
(3) Ist die Haftung von IDB ausgeschlossen oder beschränkt, so gilt dies ebenfalls für die persönliche Haftung ihrer Angestellten, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
(4) Das Risiko der rechtlichen Zulässigkeit von durchgeführten Projektmaßnahmen trägt der Besteller. Das gilt insbesondere für den Fall, dass Werbemaßnahmen oder andere Aufträge gegen die Vorschriften des Wettbewerbsrechts, des Urheberrechts und der speziellen Werberechtsgesetze verstoßen. Jedoch ist IDB verpflichtet, auf rechtliche Risiken hinzuweisen, sofern diese bei der Vorbereitung bekannt werden. Der Besteller stellt IDB von Ansprüchen Dritter frei, wenn IDB nach Mitteilung von Bedenken im Hinblick auf die Zulässigkeit der Werbemaßnahmen auf ausdrücklichen Wunsch des Bestellers gehandelt hat.
(5) Erachtet IDB für die durchzuführenden Maßnahmen eine rechtliche Prüfung durch eine besonders sachkundige Person oder Institution für erforderlich, so trägt der Besteller nach Abstimmung die Kosten.
(6) In keinem Fall haftet IDB wegen der in den Werbemaßnahmen enthaltenen Sachaussagen über Produkte und Leistungen des Bestellers. IDB haftet auch nicht für die patent-, urheber– und markenrechtliche Schutz– oder Eintragungsfähigkeit der im Rahmen des Vertrages gelieferten Ideen, Anregungen, Vorschläge, Konzeptionen, Entwürfe, etc.
§ 10 DATENSCHUTZ
(1) Dem Besteller ist bekannt und er willigt darin ein, dass die zur Abwicklung des Auftrags erforderlichen persönlichen Daten von IDB auf Datenträgern gespeichert werden. Der Besteller stimmt der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung seiner personenbezogenen Daten ausdrücklich zu. Die gespeicherten persönlichen Daten werden von IDB selbstverständlich vertraulich behandelt. Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der personenbezogenen Daten des Bestellers erfolgt unter Beachtung des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG), des Telemediengesetzes (TMG) und der Datenschutzerklärung von IDB.
(2) Dem Besteller steht das Recht zu, seine Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen. Dies muss in schriftlicher Form erfolgen. IDB ist in diesem Fall zur sofortigen Löschung der persönlichen Daten des Bestellers verpflichtet. Bei laufenden Bestellvorgängen erfolgt die Löschung nach Abschluss des Bestellvorgangs.